In den aktuellen Tarifverhandlungen taucht neben der eigentlichen Einkommensforderung, die für viele das Wesentliche der Tarifrunde ausmacht, immer auch das Thema „Arbeitsvorgang“ auf. Hier drohen Einkommenseinbußen durch die Hintertür! Aber worum geht es eigentlich?
Arbeitsvorgang in der Eingruppierung
Für die Frage, welches Entgelt Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten, ist die gesamte ausgeübte Tätigkeit entscheidend. Je nachdem, welchen Tätigkeitsmerkmalen sie entspricht, erfolgt die Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe.
Die Gesamttätigkeit kann einen einzigen Arbeitsvorgang bilden oder auch aus mehreren einzelnen Arbeitsvorgängen bestehen.
In der Protokollnotiz zu Abs. 1 von § 12 TV-L finden sich nähere Hinweise zum Begriff. Hiernach ist ein Arbeitsvorgang eine einzelne Arbeitsleistung innerhalb dieses Aufgabenkreises. Ein Arbeitsvorgang führt zu einem Arbeitsergebnis, das von denen der anderen Arbeitsvorgänge abgrenzbar ist – und zwar bei einer „natürlichen Betrachtung“.
Den einzelnen Arbeitsvorgängen werden zeitliche Anteile zugeordnet, die bestimmen, zu welchem An-teil sie die gesamte Arbeitsleistung ausmachen. Besteht diese nur aus einem einzelnen Arbeitsvorgang, so beträgt der Anteil 100 Prozent. Die einzelnen Arbeitsvorgänge werden dann einer Entgelt-gruppe zugeordnet, die in der EGO TV-L, der Entgeltordnung der Länder zu finden sind. Dort ist z. B. vorgeschrieben, dass eine Tätigkeit zu 50 Prozent das Tätigkeitsmerkmal „gründliche Fachkenntnisse“ erfüllen muss. Die Arbeitsvorgänge, die dieses Merkmal erfüllen, müssen also 50 Prozent der Gesamtleistung ausmachen, um eine Zuordnung zur entsprechende Entgeltgruppe zur Folge zu haben.
Tarifverhandlungen: Thema Arbeitsvorgang
Die Arbeitgeberseite, die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), fordert grundlegende Änderungen beim Thema Arbeitsvorgang und macht das zur Kernforderung im Rahmen der Tarifverhandlungen.
Ziel der TdL ist es, zu einer möglichst weitreichenden Aufspaltung der Arbeitsvorgänge zu gelangen.
Bisher gibt es ein Aufspaltungsverbot, das ebenfalls in der Protokollnotiz zu Abs. 1 von § 12 TV-L enthalten ist: „Jeder einzelne Arbeitsvorgang ist als solcher zu bewerten und darf dabei hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden.“
Kleiner Arbeitsvorgänge machen das Erfüllen bestimmter Tätigkeitsmerkmale schwieriger, da der entsprechende Anteil an der Gesamtarbeitsleistung zurückgeht. Auch die Rechtsprechung hat sich bisher immer gegen eine Aufspaltung ausgesprochen.
Zahlreiche Stellen würden dadurch deutlich unattraktiver werden. Schon jetzt hat aber der öffentliche Dienst mit Nachwuchsproblemen zu kämpfen. Einkommensverluste drohen hier durch die Hintertür.
Tarifforderung:
Es geht also in den aktuellen Tarifverhandlungen nicht nur um Einkommensanpassungen. Natürlich steht die Forderung des dbb: Erhöhung der Tabellenentgelte um 5 Prozent, mindestens 150 Euro monatlich, eine Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikantenentgelte um 100 Euro monatlich; Laufzeit des Tarifvertrages von 12 Monaten.
Wichtig wird es aber auch sein, beim Arbeitsvorgang die bisherigen Regelungen der Eingruppierung zu schützen.
Foto: Pexels/Picjumbo.com
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen