Da die Amtszeit der 2016 gewählten Personalvertretungen (örtliche Personalräte, Gesamt-, Bezirks- und Hauptpersonalräte) und der 2018 gewählten Jugend- und Auszubildendenvertretungen am 31. Juli 2021 endet, finden nächstes Jahr im Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Juli 2021 die regelmäßigen Wahlen zu den Personal- und den Jugend- und Auszubildendenvertretungen statt.
Um die Planungen der anstehenden Wahlen zu erleichtern, wird seitens des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat der mit den Ressorts und Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbänden (so auch dem BBB) abgestimmte Termin, Dienstag, 22. Juni 2021, als Termin der Stimmabgabe vorgeschlagen. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Empfehlung und keine Direktive.
Ausgehend von dem oben genannten Termin würde sich nach der Wahlordnung zum BayPVG (WO-BayPVG) nachfolgender Zeitplan für die Durchführung der Wahlen ergeben:
Foto: Harry Strauss/Pixabay
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