Liebe Kolleginnen und Kollegen,
kurz vor der Sommerpause überschlagen sich nochmal die Ereignisse. Seit Jahren hat uns die Frage beschäftigt, ob das mit dem Beamtenverhältnis verbundene Streikverbot mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist – und falls nein, welche Folgen sich daraus ergeben.
Dass es hier an die Grundfesten des Berufsbeamtentums geht, ist offensichtlich. Nur wer dem Streikverbot unterliegt, kann Garant für eine durchgehend zur Verfügung stehende, zuverlässige und von Kontinuität geprägte Verwaltung sein. Und das ist es doch, worauf es den Bürgerinnen und Bürgern ankommt!
Auch ein anderer Punkt war uns sehr wichtig: Speziell hinsichtlich des Lehrerberufs – aber auch bei anderen Berufsgruppen – entbrennt immer wieder die Frage, ob für sie denn tatsächlich der Beamtenstatus das richtige Beschäftigungsverhältnis ist, ob – und ich zitiere nur! – sie denn tatsächlich hoheitliche, also staatliche, Tätigkeiten erfüllen. Angesichts der Formulierung der Europäischen Menschenrechtskonvention entbrannte hier sogar der Streit, ob es nicht eventuell zwei Klassen von Beamten geben müsse – nämlich diejenigen, die streiken dürfen, und diejenigen, die dem Streikverbot unterfallen, weil sie im hoheitlichen Bereich tätig sind.
Das oberste deutsche Gericht hat mehr als klare Worte gefunden! Es hat nicht nur klargestellt, dass Lehrkräfte sehr wohl hoheitliche Aufgaben ausüben, sondern sich auch sehr deutlich von einer angedachten Zweiteilung in Beamte mit, und Beamte ohne Streikrecht abgewandt.
Ein grundlegendes Urteil für das deutsche Berufsbeamtentum also, über das wir uns sehr freuen!
Auch an anderer Stelle geht es rund. Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat in seiner Regierungserklärung Mitte April eine ganze Reihe von Maßnahmen angekündigt. Nun gilt es, noch vor der Wahl im Oktober Zeichen zu setzen. Der Freistaat Bayern soll seine Attraktivität im nationalen und auch internationalen Wirtschaftsleben deutlich ausbauen und gleichzeitig sein Leistungsspektrum für seine Bürgerinnen und Bürger in den verschiedensten Bereichen deutlich ausbauen. Dass da der öffentliche Dienst – der, das hatten wir ja gerade, das staatliche Handeln nach Außen umsetzt – nicht außen vor bleiben wird, versteht sich von selbst. Zahlreiche Projekte haben das Planungsstadium bereits überschritten. Ich bin mir sicher, dass sich die Neuerungen bereits im Arbeitsleben des ein oder anderen Kollegen bemerkbar machen.
Seien sie versichert, dass wir das alles eng begleiten! Unsere Kontakte zu Staatsregierung und Politik erlauben es uns, das Geschehen aus vorderster Reihe zu beobachten. Wir sind aber auch dankbar, dass uns viele Kolleginnen und Kollegen vor Ort mit Informationen versorgen. Natürlich stehen wir immer bereit, sollte es in einzelnen Bereichen zu Problemen kommen!
Aber bevor sich im Herbst das politische Karussell erneut drehen wird – man merkt bereits, dass die Landtagswahlen am 14. Oktober ihre Schatten vorauswerfen – werden wir uns alle in die wohlverdiente „Sommerpause“ begeben. Die Abgeordneten haben die letzte Sitzung im Landtag absolviert und mit den bayerischen Sommerferien verabschieden sich zahlreiche Kolleginnen und Kollegen in den Jahresurlaub. Erholen Sie sich gut!
Mit kollegialen Grüßen
Ihr
Rolf Habermann
Vorsitzender Bayerischer Beamtenbund e.V
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