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Zwei unterschiedliche Systeme: GKV und Beihilfe

Beamtenbund gegen pauschale Übertragung von Neuerungen

1. Oktober 2026

„Pauschale Übertragung von Maßnahmen verbietet sich!“, sagt Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) zur Überlegung des Bundes die Neuerungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wirkungsgleich in das Bundesbeihilferecht zu übertragen, um dem Anschein von Bevorzugung entgegenzuwirken. „Niemand will eine Ungleichbehandlung, aber jedes funktionierende System verdient es, in seiner Gesamtheit betrachtet zu werden. Das bedeutet auch, nur Änderungen vorzunehmen, die sachlich fundiert sind.“

Der Freistaat Bayern handelt überlegter als der Bund. Gegenüber dem BR hat man angekündigt, jeden Reformpunkt einzeln zu prüfen, bevor er übernommen werde.

Aus Sicht des BBB ist das der deutlich klügere Weg. Denn die Absicherung im Krankheitsfall ist bei Beihilfeberechtigten grundlegend anders organisiert als in der GKV. Die Beihilfe konkretisiert die Fürsorgepflicht des Dienstherrn und ergänzt die private Krankenversicherung, die Beamtinnen und Beamte für ihre ganze Familien selbst finanzieren.

„Ein flächendeckendes funktionierendes Absicherungssystem ist unverzichtbar“, betont Nachtigall. „Aber man darf nicht zwei gänzlich verschiedene Systeme über einen Kamm scheren“, so der BBB-Vorsitzende. „Einzelmaßnahmen einfach 1:1 zu übertragen, nur damit sich niemand benachteiligt fühlt, ist nicht die Lösung. Gleichwertige Absicherung heißt nicht, dass alle Systeme gleich aussehen, und die gleichen Änderungen erfahren müssen.“

Ausdrücklich begrüßt der BBB das Bekenntnis des Freistaats zum Beihilfesystem als wichtigem Baustein des Alimentationsprinzips und der Fürsorgepflicht. Daran muss sich jede Einzelentscheidung messen lassen. Der BBB erwartet, dass mögliche Änderungen im Zusammenspiel von Beihilfe und privater Krankenversicherung bewertet werden und die Spitzenorganisationen frühzeitig beteiligt werden.

 

BBB-Presseerklärung vom 01.10.2026

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