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Anhebung der Wegstreckenentschädigung tritt zum 1. Januar in Kraft

31. Januar 2023

Durch das Gesetz zur Änderung des Aufnahmegesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 15. Dezember 2022 wurde die sog. „große“ Wegstreckenentschädigung für Dienstreisen, die aus triftigen Gründen mit dem privaten Pkw durchgeführt werden, um 0,05 € auf 0,40 € je Kilometer angehoben (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayRKG). Triftige Gründe liegen zum Beispiel dann vor, wenn Geschäftsorte mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht oder nicht zeitgerecht erreichbar sind. Die Regelung ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Der Bayerische Beamtenbund hat bereits im Oktober 2022 eine entsprechende Einigung mit der bayerischen Staatsregierung erreicht. Durch die hohen Energiepreise sind die Kosten für Sprit deutlich gestiegen. Eine Erhöhung der Entschädigung für dienstliche Fahrten war daher zwingend notwendig geworden. „Ich bin froh, dass wir hier gemeinsam mit der bayerischen Staatsregierung eine gute Lösung gefunden haben. Das ist ein wichtiges Signal für die Beschäftigten!“, so Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes.

 

Foto: Pexels/Jeshoots.com

 

 

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