„So sehr Besoldungsanpassungen zu begrüßen sind, so sehr ärgert uns der diesmalige Affront gegenüber den Beschäftigten, die jahrelang im Dienst des öffentlichen Dienstes gestanden haben, und nun von der Entwicklung der allgemeinen Einkommen abgekoppelt werden,“ kommentiert BBB-Chef Rainer Nachtigall den heutigen Beschluss zur Besoldungsanpassung in der Kabinettssitzung, der für die Versorgungsberechtigten im Gegensatz zu den aktiven Beamtinnen und Beamten keine Einmalzahlung vorsieht. „Die unterschiedliche Behandlung von aktiven Beamtinnen und Beamten und Versorgungsberechtigten ist ein einmaliger Vorgang in Bayern und verträgt sich nur schwer mit dem betonten Bekenntnis zum Berufsbeamtentum und dem damit verbundenen Lebenseinkommen,“ stellt Nachtigall fest. „Eine systemkonforme Übertragung des Tarifergebnisses ist das nicht!“
Insgesamt sei die aktuelle Einkommensrunde sehr enttäuschend verlaufen, hier hätte man sich für die Kolleginnen und Kollegen mehr erhofft. Trotz der Erholung bei den Steuereinnahmen bleibt der Tarifabschluss und damit die Übernahme auf die Besoldung hinter den anderen Abschlüssen, wie dem TVöD oder dem TV-Hessen, deutlich zurück. Das hat nichts mit Anerkennung und Respekt zu tun! „Wie man so einen leistungsfähigen und attraktiven öffentlichen Dienst auch in Zukunft aufrechterhalten möchte, bleibt da ein Rätsel.“
BBB-Presseerklärung vom 17. Januar 2022
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