„Wir wollen keine Extremisten im öffentlichen Dienst! Dafür muss alles Notwendige getan werden“, so BBB-Vorsitzender Rainer Nachtigall zum gestern von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegten und der Bundesregierung beschlossenen Entwurf zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung. Gleichzeitig betonte er: „Auch die Rechte der Betroffenen müssen in ausreichender Weise gewahrt sein, bis eine rechtsstaatlich abgesicherte Entscheidung gefunden wird“. Das bayerische Recht biete hier einen guten Lösungsansatz. Ob die Entwicklungen auf Bundesebene Verbesserungen bringen, müsse beobachtet werden, um dann gegebenenfalls auch in Bayern zu reagieren.
Der Gesetzentwurf sieht vor, das Disziplinarverfahren zu beschleunigen, um Staatsfeinde schneller aus dem Beamtenverhältnis entfernen zu können.
Bayern regelt das Beamtenrecht und insbesondere das Disziplinarrecht der Beamtinnen und Beamten in Bayern in eigener Verantwortung und weitgehend unabhängig vom Bund.
Hier wird die Verfassungstreue von Bewerberinnen und Bewerbern flächendeckend durch einen Fragebogen überprüft, in sensiblen Bereichen auch explizit durch Anfragen beim Verfassungsschutz. Vor der Einstellung muss jeder Zweifel ausgeräumt sein.
„Es ist für alle Beschäftigten wichtig, dass hier engmaschig geprüft wird“, so Rainer Nachtigall. Der pauschale Vorwurf, der bei diesem Thema teilweise mitschwinge, sei durch nichts zu rechtfertigen. Dass der öffentliche Dienst, als Fundament des Rechtsstaats, vor Angriffen aus seinem Inneren zu schützen ist, sei völlig alternativlos.
In Abwägung der beteiligten Interessen eröffne auch das Bayerische Disziplinarrecht die Möglichkeit, Beamtinnen und Beamten aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen — hierfür sei aber eine gerichtliche Entscheidung notwendig. Das bilde aber – angesichts des weitreichenden Eingriffs in das Leben der Betroffenen — ein angemessenes Gegengewicht.
BBB-Presseerklärung vom 16. Februar 2023
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