„Je nach Organisation vor Ort muss innerhalb vernünftiger Grenzen auch deutlich mehr Homeoffice möglich sein“, so BBB-Vorsitzender Rainer Nachtigall zu dem von Bundesarbeitsminister Heil ausgearbeiteten Gesetzentwurf. Telearbeit im öffentlichen Dienst wird derzeit auf Wunsch generell ermöglicht, sofern technische Möglichkeiten und Dienstbetrieb das erlauben. Das muss den Weg für die Zukunft weisen, so Nachtigall. Auch eine vom BBB gestartete Umfrage zeigt in diese Richtung. „Zu den Einzelheiten werden die Personalvertretungen vor Ort gefragt sein“, meint der BBB-Chef.
Einen Anspruch auf 24 Tage Homeoffice sieht der von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erarbeitete Gesetzentwurf vor. Im öffentlichen Dienst sehe er einen solchen Anspruch nicht, so Nachtigall. „Wir brauchen Flexibilität und Freiwilligkeit“, erläutert er seine Position. Der bayerische öffentliche Dienst sei ein riesiger Personalkörper. Hier müsse auf die jeweiligen Verhältnisse vor Ort reagiert werden.
Eine vom BBB gestartete Umfrage zeigt deutlich: Sowohl Vorgesetze als auch rein weisungsgebundene Beschäftigte sehen die Vor- und Nachteile von Homeoffice. Beide Seiten können sich ein Arbeiten von zu Hause aus für bis zu zwei Tagen die Woche gut vorstellen. „Der genaue Umfang, die Art der zu erledigenden Aufgaben und die nötige Ausstattung wird sich aber immer nach den Gegebenheiten vor Ort richten müssen“, betont Rainer Nachtigall. Hier sieht er die Personalvertretungen vor Ort in der Pflicht. Es sind konkrete Dienstvereinbarungen auszuhandeln, um die Rahmenbedingungen festzulegen.
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