Der Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge für 2019, 2020 und 2021 wurde nach Anhörung der Ressorts erneut im Kabinett behandelt. Nun beginnt die offizielle Verbandsanhörung.
Erst dann wird der Entwurf im Landtag eingebracht, der das verfassungsrechtlich zuständige Organ für die Anpassung ist. Es ist geplant, das Tarifergebnis ZEITGLEICH und SYSTEMGERECHT auf den Beamtenbereich zu übertragen. Ein deutliches Zeichen der Wertschätzung gegenüber dem öffentlichen Dienst in Bayern.
Die Eckpunkte des Entwurfs:
- Erhöhung um 3,2 Prozent rückwirkend zum 01.01.2019
- Erhöhung um 3,2 Prozent zum 01.01.2020
- Erhöhung um 1,4 Prozent zum 01.01.2021
- Anwärterinnen und Anwärter erhalten ab 01.01.2019 eine Erhöhung um 50 Euro und ab 01.01.2020 eine Erhöhung um 100 Euro.
- Durch Streichung der ersten mit einem Wert besetzten Stufe in allen Besoldungsgruppen erfolgt eine weitere Besserstellung im Sinne der Nachwuchsgewinnung
- Die Regelung zur Erhöhung des Erholungsurlaubs für Auszubildende und Praktikanten wird 1:1 im Beamtenbereich umgesetzt. Anwärter haben künftig einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Die erforderliche Änderung der Urlaubsverordnung wird zeitnah auf den Weg gebracht.
- Ministerialzulage wird ruhegehaltfähig
- Weihnachtsgeld bleibt unangetastet (Das Tarifergebnis sieht hier ein „Einfrieren“ vor)
- Demnächst: Übertragung der Mütterrente II in das Bayerische Versorgungsrecht. Als einziges Bundesland wird Bayern hier zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen.
Die Erhöhungen sollen rückwirkend zum 01.01.2019 Wirkung entfalten. Die erhöhten Bezüge werden voraussichtlich mit den Juni-Bezügen ausbezahlt (inklusive der bis dahin nachzuzahlenden Bezüge).
BBB-Info vom 20.03.2019
Besoldungstabellen 2019 – 2021
TV-L Entgelttabellen 2019 – 2021
Foto: Bayerische Staatsregierung