Der dbb und das Land Hessen haben sich auf einen Tarifabschluss geeinigt. Damit steigen die Einkommen dort um insgesamt mehr als 4 Prozent. Das Land wird außerdem ein modernerer Arbeitgeber.
Hessen ist schon im Jahr 2004 aus der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) ausgetreten. Dort finden gesonderte Tarifverhandlungen statt. Alle restlichen Länder verhandeln derzeit ebenfalls mit dem dbb die Einkommensanpassung für die Tarifbeschäftigten im Landesdienst. Dort zeichnet sich noch kein Ergebnis ab.
Zum Abschluss in Hessen meint dbb Tarifchef und Verhandlungsführer Volker Geyer nach der Einigung am 15. Oktober 2021: „Insgesamt ist das mit Blick auf die Einkommen ein sehr ordentlicher Kompromiss. Die eigentliche Stärke bei diesem Tarifabschluss liegt aber in den zahlreichen strukturellen Verbesserungen, die den öffentlichen Dienst auf allen Ebenen attraktiver für Nachwuchs- und Fachkräfte machen und damit neue Perspektiven schaffen.“
Konkret steigen die Einkommen zum 1. August 2022 um 2,2 Prozent und ein Jahr später nochmal um 1,8 Prozent (mindestens aber 65 Euro). Auszubildende erhalten zu diesen Zeitpunkten jeweils 35 Euro mehr. Für ihre Leistung erhalten die Beschäftigten außerdem in diesem und im nächsten Jahr jeweils eine Sonderzahlung in Höhe von 500 Euro (steuer- und abgabenfrei; Auszubildende: 250 Euro). Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 28 Monate.
Zu den strukturellen Neuheiten gehört unter anderem ein verbindlicher Anspruch der Beschäftigten auf Qualifizierung. Die Möglichkeiten für mobiles Arbeiten werden ausgebaut und erste Optionen zur Umwandlung von Entgelt in Freizeit geschaffen. Für eine verbesserte Familienfreundlichkeit gibt es künftig einen Anspruch auf Freistellung von 20 Prozent der Arbeitszeit in den ersten 8 Wochen nach der Geburt eines Kindes für den nicht-gebärenden Elternteil. Auszubildende mit der Abschlussnote „Befriedigend“ oder besser werden unbefristet übernommen. Eingeführt werden zudem beschleunigte Aufstiegsmöglichkeiten für neu eingestellte Beschäftigte (neue Entgeltstufen 1a und 1b), insbesondere für selbst ausgebildete Nachwuchskräfte (zukünftig Übernahme in Entgeltstufe 2). Für Führungskräfte wurden zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen (Einführung Entgeltgruppe 16).
Bild: Friedhelm Windmüller