„Wir tolerieren keine Art von Gewalt gegen unsere Beschäftigten im öffentlichen Dienst!“ betonte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker in der gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Chef des Bayerischen Beamtenbundes, Rolf Habermann heute in München.
Rolf Habermann ergänzte: „Kolleginnen und Kollegen setzen sich tagtäglich für die Allgemeinheit ein und tragen ganz wesentlich zum Funktionieren unseres Gemeinwesens bei; sie schützen, helfen, retten und pflegen. Dafür verdienen sie Dankbarkeit, Respekt und Wertschätzung – nicht Angriffe und Gewalt! Hier muss ein Ruck durch die Gesellschaft gehen, mit einer klaren Botschaft: NEIN zur Gewalt!“
„Selbstverständlich ist es legitim, alle zur Verfügung stehenden Rechtsschutzmöglichkeiten auszuschöpfen. Die Grenze ist jedoch überschritten, sobald nicht die Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung angegriffen wird, sondern der Mensch dahinter“, stellte Füracker fest. „Wir schauen nicht weg, sondern hin, wenn es um Gewalt geht.“ Psychische Gewalt nimmt immer mehr zu und physische Gewalt wird immer härter. Aus Fürsorgegründen für die Beschäftigten des Freistaats Bayern und zum Schutz des Rechtsstaats ist deshalb Handeln erforderlich. Rolf Habermann bestätigte: „Ich bin froh und dankbar, dass wir gemeinsam mit dem Finanzministerium diese Problematik angehen und die Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten ausloten – im Sinne der Beschäftigten und im Sinne des Dienstherrn und des Freistaates Bayern.“
Der Freistaat wird für 2020 ein ressortübergreifendes Monitoring durchführen, um ein vollständiges Bild von Ausmaß und Entwicklung der Gewaltvorfälle gegen öffentlich Bedienstete in Bayern darstellen zu können. Parallel wird gemeinsam mit dem BBB ein Gesamtkonzept entwickelt, das mit einem Bündel von Maßnahmen Verbesserungen für die Betroffenen und bessere Prävention bieten soll. So wird eine genaue Erläuterung von psychischer Gewalt als eigenständige Gewaltform erarbeitet werden. Ein umfassendes Schulungskonzept mit verschiedenen Modulen ist bereits in Planung. Dabei werden die schon vorhandenen Schulungen zum Thema psychische Gewalt mit einer ressortübergreifenden Online-Schulung erweitert und ein umfassender Leitfaden für Vorgesetzte erarbeitet.
Neben der Vielzahl bereits vorhandener Maßnahmen im Bereich der Nachsorge ist geplant, diese zusätzlich um zwei Punkte im Gebiet des Rechtsschutzes für von Gewalt im Dienst betroffene Beschäftigte des Freistaats zu erweitern. Künftig soll angeboten werden, dass das Landesamt für Finanzen Schmerzensgeldansprüche prozessual geltend macht, wenn dieses ohnehin gegen den Schädiger vorgeht. Daneben soll bei Schmerzensgeldansprüchen in Zivilverfahren nun jedem Bediensteten Rechtsschutz gewährt werden können. Damit werden die Betroffenen deutlich entlastet. Die zum Teil langwierige und aufwändige gerichtliche Geltendmachung wird ihnen abgenommen. „Bayern lässt alle Betroffenen nicht allein. Wir ziehen auch bei diesem sehr ernsten Thema in enger Abstimmung mit den Verbänden an einem Strang“, so Füracker.
Zur Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
Foto: StMFH, Christian Blaschka