Es ist soweit! Seit dem 1. August 2023 haben alle Beamtinnen und Beamten des Freistaats Bayern die Möglichkeit ein Dienstfahrrad zu beziehen. Der Zugang ist im Mitarbeiterportal freigeschaltet.
In Kürze – so funktioniert‘s:
1. Registrieren
Loggen Sie sich im Mitarbeiterservice Bayern ein und klicken Sie dort auf den Dienst „JobBike Bayern“. Anschließend können Sie sich kostenfrei auf der JobBike-Plattform Deutsche Dienstrad registrieren.
2. JobBike aussuchen
Wählen Sie Ihr JobBike direkt im Online-Bike-Shop der Plattform aus. Dort sind mehr als 80.000 Räder sofort verfügbar. Alternativ können Sie Ihr Rad auch beim Händler vor Ort aussuchen.
3. Angebot prüfen
Das Angebot wird automatisch geprüft. Sobald das Angebot akzeptiert wurde, wird der Händler automatisch informiert.
4. Abholen
Sobald Ihr Fahrrad bereitsteht, können Sie es mit dem Abholcode und Ihrem Personalausweis abholen.
Und hier noch die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wer kann das JobBike Bayern beziehen?
Berechtigt zur Nutzung des JobBike Bayern-Angebots sind zum aktuellen Zeitpunkt alle aktiven Beamtinnen und Beamten des Freistaates Bayern. Teilnehmen können alle Beamtinnen und Beamten, die zum Zeitpunkt des Zustandekommens eines Einzelleasingvertrags in einem aktiven, nicht ruhenden Dienstverhältnis unmittelbar mit dem Dienstherrn stehen, soweit und solange hieraus ein Anspruch auf laufende Bezüge besteht. Die Teilnahmeberechtigung wird automatisch während des Bestellvorgangs geprüft.
Tarifbeschäftigte des Freistaates Bayern können JobBike Bayern erst dann nutzen, wenn es eine tarifvertragliche Regelung zur Entgeltumwandlung für Zwecke des Fahrradleasings gibt. Wir sind dran! Die Tarifverhandlungen laufen derzeit.
Welche Verträge müssen dabei geschlossen werden?
Beim Fahrradleasing sind drei Vertragspartner beteiligt. Der Dienstherr schließt mit dem Fahrradanbieter Deutsche Dienstrad einen Leasingrahmenvertrag. Dazu kommt die einzelvertragliche Beziehung zwischen dem Dienstherrn und der/dem Beschäftigten. Darin sind Einzelheiten zur Überlassung, zur Nutzung und insbesondere zur Höhe des umgewandelten Brutto-Entgelts zu regeln. Der Freistaat ist somit Leasingnehmer. Der Freistaat schließt pro Beschäftigten einen Einzelleasingvertrag mit dem Leasinggeber ab. Die Beschäftigten schließen mit dem Freistaat bei der Bestellung einen Nutzungsüberlassungsvertrag ab. Die Dauer der Nutzungsüberlassung beträgt 36 Monate.
JobBike Bayern über die Entgeltumwandlung, so funktionierts?
Das JobBike Bayern wird über den Dienstherrn für 36 Monate auf Grundlage einer Entgeltumwandlung bezogen. Das bedeutet, der Dienstherr überlässt der Beamtin/dem Beamten das JobBike und zum Ausgleich wird die Besoldung um die Leasingrate des JobBikes (Umwandlungsrate) für die Dauer der Nutzungsüberlassung verringert. Die Leasingrate wird ab dem Folgemonat abgezogen, auch wenn das Fahrrad z. B. Mitte des Monats übernommen wird. Im letzten, 36. Monat wird dafür die volle Leasingrate abgezogen. Die Leasingrate setzt sich zusammen aus Versicherung, Serviceleistungen wie Inspektion (1x jährlich) und der Leasingrate selbst nebst Zubehör.
Darf das JobBike Bayern auch privat genutzt werden? Wie erfolgt die Versteuerung?
Das JobBike kann auch privat genutzt werden. Der von den Beschäftigten zu versteuernde geldwerte Vorteil für die Privatnutzung wird auf der Bezügemitteilung gesondert ausgewiesen. Außerdem können auch Ehe- und Lebenspartner, Eltern, Geschwister sowie Kinder und Pflegekinder der Beschäftigten, die im selben Haushalt leben, das Fahrrad nutzen.
Wie kann ich mir mein JobBike aussuchen?
Beschäftigte können sich in der Deutsche Dienstrad Plattform umschauen, einen Fachhändler in der Umgebung mit Hilfe der Händlerliste suchen oder direkt das JobBike in dem MobilityHub Bike Shop aussuchen.
Welche Fahrräder können zu einem JobBike werden?
Prinzipiell können alle Fahrräder mit einem Verkaufspreis zwischen 750,- € und 7.000,- € inkl. MwSt. und inklusive Zubehör als JobBike genutzt werden, also auch Pedelecs und Lastenräder.
Kann das Rad nach Ende der Vertragslaufzeit gekauft werden?
Das Dienstrad kann nach Ablauf der Überlassung käuflich erworben werden. Ein entsprechendes Angebot wird vom Leasingunternehmen Deutsche Dienstrad unterbreiten. Eventuell notwendige Versteuerung eines geldwerten Vorteils werden gesetzeskonform pauschal nach § 37b Abs. 1 EStG durch
Deutsche Dienstrad vorgenommen.
Weiterführende Links:
https://jobbike-bayern.deutsche-dienstrad.de
https://www.mitarbeiterservice.bayern.de
Hinweis für kommunale Beschäftigte:
Kommunale Dienstherren können in eigener Zuständigkeit Dienstrad-Leasing-Modelle für ihre Beschäftigten anbieten. Für Tarifbeschäftigte ist dies bereits seit 2021 möglich und gilt nun auch für Beamtinnen und Beamte. Bei Interesse sollten Sie sich direkt an Ihren Dienstherren wenden, um herauszufinden, ob und zu welchen Konditionen Angebote bestehen.