Am 6. Februar 2024 hat sich die bayerische Staatsregierung auf einen Gesetzentwurf zur Bezügeanpassung 2024/2025 geeinigt. Er enthält, wie bereits von Finanzminister Albert Füracker direkt nach Abschluss der Tarifverhandlungen verkündet, die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich in Bayern. Damit wird der Forderung des Bayerischen Beamtenbundes entsprochen.
„Wir sind froh und dankbar über den Beschluss der bayerischen Staatsregierung zur Besoldungserhöhung. Das ist ein wichtiges Signal und Ausdruck der Wertschätzung gegenüber den Beamtinnen und Beamten sowie den Versorgungsempfängerinnen und -empfängern in Bayern“, erklärt BBB-Chef Rainer Nachtigall. Besonders erfreulich sei die Übertragung des Tarifabschlusses auch auf den Versorgungsbereich. Zudem enthält der aktuelle Gesetzesentwurf – neben der Sockelerhöhung um 200 Euro – auch die Erhöhung der Zulagen um 4,76 Prozent zum 1. November 2024. „Der öffentliche Dienst in Bayern setzt damit bundesweit Maßstäbe und behauptet seine Spitzenstellung im Bundesvergleich“, betont Nachtigall.
Eckpunkte des Gesetzesentwurfs:
BBB-Presseerklärung vom 8. Februar 2024
Foto: Pixabay
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