Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege das Maskenschutzkonzept für Behörden unter Berücksichtigung der Änderungen in der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung überarbeitet.
Im Wesentlichen wird nun geregelt, dass sich der Begriff „Maske“ auf eine FFP2- oder eine gleichwertige Maske bezieht.
Maskenschutzkonzept für Behörden (Stand: 30. November 2021)
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