Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie das bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales haben für die bayerischen Behörden und Gerichte Hinweise zum Tragen von Masken erstellt.
Diese geben Mindestempfehlungen, für welche Beschäftigten das Tragen von Mund-Nasen-Abdeckungen unter Infektions- und Arbeitsschutzgesichtspunkten geboten ist, wobei diese Empfehlungen im Einzelfall gegebenenfalls entsprechend den Verhältnissen vor Ort im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung weiter zu konkretisieren sind.
Die Hinweise für die Ergänzung von Arbeitsschutzkonzepten können Sie hier einsehen.
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