Der Zugang zur Privaten Krankenversicherung wird allen gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten mit Vorerkrankungen oder Behinderungen derzeit deutlich erleichtert.
Konkret bedeuten diese erleichterten Bedingungen für den genannten Personenkreis:
Auch Angehörige können das Angebot in Anspruch nehmen. Sie profitieren ebenfalls von den erleichterten Bedingungen, sofern sie gemeinsam mit der Beamtin oder dem Beamten in die PKV wechseln, einen Anspruch auf Beihilfe haben und nicht versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind.
Mit der Sonder-Öffnungsaktion haben Beamtinnen und Beamte, die es bisher versäumt haben, sich privat zu versichern, nun noch einmal die Möglichkeit dazu. „Wir setzen damit ein Signal, dass Beamtinnen und Beamte und PKV zusammengehören“, sagte PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. „Mit gutem Grund ist das eine millionenfach bewährte Kombination.“
Die Sonder-Öffnungsaktion läuft parallel zur regulären PKV-Öffnungsaktion für Beamtenanfänger. Diese können sich ebenfalls zu den vereinfachten Bedingungen privat versichern. Voraussetzung ist lediglich, dass sie einen entsprechenden Antrag innerhalb des ersten halben Jahres nach ihrer Verbeamtung stellen. Diese Regelung gilt bereits für Beamte auf Widerruf und besteht unabhängig von der Sonderöffnungsaktion fort.
Hier geht es zur offiziellen PKV-Pressemitteilung vom 30. September 2020.
Weitere Informationen finden Sie außerdem unter www.beamte-in-der-pkv.de/oeffnung.
Foto: Pexels/Negative Space
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