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BBB: Klares Nein zum Beamtenstreik!

15. Januar 2018

Streikverbot für Beamte: Mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am 17.01.2018

„Das deutsche Berufsbeamtentum gibt es nicht ohne das Streikverbot!“ erklärt Rolf Habermann im Vorfeld zur mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am 17.01.2018. „Erst durch das Streikverbot von Beamtinnen und Beamten wird gewährleistet, dass die notwendigen Leistungen jederzeit zuverlässig, flächendeckend und gemeinwohlbezogen zur Verfügung stehen“, stellt der BBB-Chef klar. Wer wolle seine Kinder schon vor verschlossenen Schultoren sehen?

Gerade die Schule sei hier ein besonders sensibler Bereich. „Hier trifft es unsere Schüler, unseren Nachwuchs und unser Bildungssystem – und nicht primär (wie in der freien Wirtschaft) den Tarifpartner!“, betont Habermann. Er halte die Schulpflicht für ein besonders hohes Gut. Das bedeute auf der anderen Seite zwingend aber auch eine lückenlose, „streikfeste“ Unterrichtsversorgung, so der BBB-Vorsitzende.

Das Berufsbeamtentum ist eine effektive und moderne Beschäftigungsform, die sich besonders in Krisenzeiten als Standortfaktor und Stabilitätsfaktor für Gesellschaft und Staat erwiesen hat. Gerade hier in Bayern hat es eine ganz besondere Erfolgsgeschichte aufzuweisen. Die Bürgerinnen und Bürger – ebenso wie Unternehmen – erwarten zu Recht einen leistungsstarken, effizienten und service-orientierten öffentlichen Dienst. Ohne das Streikverbot für Beamte, käme das ausgewogene System von Rechten und Pflichten deutlich ins Wanken.

Eine deutliche Absage erteilt der BBB der Differenzierung des Berufsbeamtentums in Kern- und Randbereich. Wo Beamte im Namen des Staates handeln, erfüllen sie hoheitliche Aufgaben. Alles andere wäre mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums unvereinbar.

BBB-Presseerklärung vom 15.01.2018

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