Der Haushaltsausschuss hat in seiner heutigen Sitzung sein Einvernehmen zu weiteren Stellenhebungen erteilt.
Zu diesem Beschluss Finanz- und Heimatminister Albert Füracker: „Der Staat braucht einen leistungsfähigen Öffentlichen Dienst. Unsere Beschäftigten sind für eine starke Verwaltung unverzichtbar. Beförderungen sind ein hervorragendes Instrument, um ihre Leistung zu honorieren. In den Jahren 2019 und 2020 können jetzt über 2.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich befördert werden. Ich freue mich, dass der Haushaltsausschuss im Bayerischen Landtag meinem Vorschlag gefolgt ist.“
Für Bayern ist es ein zentrales Anliegen, seinen sehr leistungsfähigen öffentlichen Dienst angemessen auszustatten. Die zusätzlichen Beförderungen basieren auf der Vorschrift des Art. 6i Haushaltsgesetz 2019/2020. Dieser ermöglicht über die regulär durch das Freiwerden von Stellen ohnehin möglichen Stellenhebungen hinaus in den Jahren 2019 und 2020 weitere Beförderungen im Gegenwert von jeweils 6,5 Millionen Euro. Zusammen mit anderen Stellenhebungsprogrammen wurden damit in den Doppelhaushalten 2009/2010 bis 2019/2020 über 60.100 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten für bayerische Beamtinnen und Beamte ermöglicht. Hinzu kommen über 4.300 neue Stellen, die im Doppelhaushalt 2019/2020 neu geschaffen wurden.
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