In zweiter Lesung wurde heute der Gesetzentwurf zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile vom Landtag verabschiedet. Die Verkündung des Gesetzes wird in den nächsten Tagen erfolgen. Mit Verkündung des Gesetzes tritt dieses rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft. Die Neuberechnung des Orts- und Familienzuschlags und dessen Auszahlung wird voraussichtlich schon mit den April-Bezügen erfolgen.
Den genauen Inhalt des Gesetzes können Sie hier nachlesen.
Mit dem Änderungsantrag von CSU und FREIE WÄHLER vom 25.01.2023 (Drs. 18/26145) wurden die Tabellenbeträge nochmals angehoben.
Demnächst wird der BBB auch einen BBB-Rechner zur Verfügung stellen. Dann haben alle Mitglieder die Möglichkeit sich ihren individuellen Orts- und Familienzuschlag berechnen zu lassen.
Die aktualisierte BBB-Besoldungstabelle 2022/2023 inklusive neuem Orts- und Familienzuschlag finden Sie hier.